Dienst- & Schutzkleidung
Das Feuerwehrgesetz verpflichtet jede Gemeinde, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und auszustatten. Aus diesem Grund werden die komplette Dienst- und Schutzkleidung sowie alle weiteren Ausrüstungsgegenstände von der Stadt Grünsfeld bereitgestellt.
Einsatzkleidung - Standard
Die Einsatzuniform der Feuerwehr besteht aus Feuerschutzjacke, Latzhose, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Handschuhen und Sicherheitsstiefeln. Ergänzt wird diese Schutzkleidung bei Bedarf durch einen Feuerwehrhaltegurt. Die Jacke und Hose bestehen aus speziellen flammhemmenden Materialien und sind mit reflektierenden Streifen zur besseren Sichtbarkeit ausgestattet.
Einsatzkleidung - Atemschutz
Die Atemschutzgeräteträger haben eine spezielle 4-lagige Brandschutzüberhose und -überjacke und sind zusätzlich mit einer Flammschutzhaube und Bandschlinge ausgestattet. Muss bei Einsätzen zum Beispiel in mit Rauch gefüllten Räumen oder in Räumen mit zu wenig Sauerstoff gearbeitet werden, wird ein Atemschutzgerät über der Einsatzkleidung - Atemschutz getragen.
Hitzeschutzkleidung
Sollte es bei einem Einsatz nötig sein, bei extremer Brandhitze Arbeiten durchzuführen, kann zusätzlich Hitzeschutzkleidung getragen werden. Sie schützt die Einsatzkraft durch das reflektierende Material vor starker Wärmestrahlung.
Schnittschutzkleidung
Sollte es bei einem Einsatz notwendig sein, mit der Motorsäge – sowohl elektrisch als auch verbrennungsmotorisch – zu arbeiten, wird dabei Schnittschutzkleidung getragen. Die Kleidung ist mit vielen dünnen Spezialfasern gefüttert, um die Sägekette zu stoppen, bevor die Person durch die Säge verletzt wird. Die Schnittschutzkleidung besteht aus einer Schutzhose zum Überziehen sowie einem Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz.
Leichter Chemikalienschutzanzug Form 2
Der leichte Chemikalienschutzanzug der Form 2 bietet Schutz gegen Kontamination mit festen und flüssigen Gefahrstoffen. Dieser kann bei allen Einsätzen getragen werden, bei denen der ausgetretene Stoff bekannt ist und kein gasdichter Kontaminationsschutz erforderlich ist. Bei der Körperschutz Form 2 werden die Übergänge zu den Stiefeln, Handschuhen und zum Atemanschluss mit speziellem Klebeband abgedichtet. Die zum Anzug getragenen Stiefel und Handschuhe sind aus speziellem chemikalienbeständigen Material.
Wathosen
Sollte bei Einsätzen der Gang ins stehende Wasser notwendig werden, tragen die Einsatzkräfte eine Wathose. Eine Wathose ist eine spezielle Überhose, die aus einem Stück gefertigt ist und Arbeit bei einem Wasserstand bis zu 1,20 Metern Tiefe ermöglicht. Wichtig ist hierbei, dass die Wathose nicht in strömenden Gewässern getragen werden darf.
Ausgehuniform
Im Jahr 2013 wurde in Baden-Württemberg die neue Feuerwehr-Dienstuniform vorgestellt und seitdem Stück für Stück bei den Feuerwehren eingeführt.
Zu besonderen Anlässen oder zu den Jahreshauptversammlungen wird die Ausgehuniform getragen, die aus einer schwarzen Bundfaltenhose sowie einem Sakko besteht. Je nach Temperatur kann ein kurz- oder langärmliges Hemd getragen werden. Der Dienstgrad wird durch die Schulterklappen dargestellt.
Tagesdienst
Neben einer Feuerwehr-Dienstuniform besitzen einige Führungskräfte eine Tagesdienstuniform. Diese besteht aus einer Cargohose mit Softshelljacke und wird zusammen mit dem Hemd der Dienstuniform oder einem FW-Shirt getragen. Die Tagesdienstkleidung ist für Aufgaben der Feuerwehr, bei denen ein einheitliches Erscheinungsbild erwünscht ist, ohne dass der repräsentative Dienstanzug notwendig oder zweckmäßig wäre.
Kennzeichnung
Innerhalb der Feuerwehr werden die Führungskräfte und Atemschutzgeräteträger mittels einer Helmkennzeichnung kenntlich gemacht. Die an Einsatzstellen verantwortliche Führungskraft kennzeichnet sich durch eine entsprechend farbliche Kennzeichnungsweste.
Gruppenführer
Mit einem Balken pro Helmseite sind Einsatzkräfte gekennzeichnet, die den Lehrgang zum Gruppenführer (GF) mit Erfolg abgeschlossen haben und zum Gruppenführer bestellt wurden. Der Lehrgang befähigt die Person zur Führung einer Löschgruppe (9 Mann).
Gruppenführer führen im Einsatzfall die Funktion des Fahrzeugführers aus. Die blaue Weste kennzeichnet den Fahrzeugführer, der für sein Fahrzeug und dessen Personal verantwortlich ist. Er bekommt die Aufträge vom zuständigen Zugführer und gibt sie an seine Mannschaft weiter. Auf der Rückseite der Weste ist der Funkrufname des jeweiligen Fahrzeugs aufgedruckt.
Zugführer
Mit zwei Balken pro Helmseite sind Einsatzkräfte gekennzeichnet, die den Lehrgang zum Zugführer (ZF) mit Erfolg abgeschlossen haben und zum Zugführer bestellt wurden.
Am Einsatzort wird der verantwortliche Zugführer mit einer grünen Weste gekennzeichnet. Dieser ist immer dann im Einsatz, wenn der komplette Lösch- oder Hilfeleistungszug oder mehrere Fahrzeuge parallel zum Einsatz kommen. Der Zugführer übernimmt taktische Aufgaben, wie beispielsweise die Raumaufteilung an der Einsatzstelle, und gibt in Absprache mit dem Einsatzleiter die Einsatzaufträge an die ihm unterstellten Fahrzeugführer (Gruppenführer) weiter. Der Zugführer ist dem Einsatzleiter unterstellt.
Einsatzleiter
Die gelbe Weste kennzeichnet den Einsatzleiter vom Dienst (EvD), der für den gesamten Feuerwehreinsatz verantwortlich ist. Der EvD ist allen Einsatzkräften weisungsbefugt und bildet in der Regel mit dem Zugführer Grünsfeld die Einsatzleitung. Gemäß dem Feuerwehrgesetz ist bei Anwesenheit grundsätzlich der Stadtkommandant oder einer seiner Stellvertreter der Einsatzleiter. Der Stadtkommandant ist über einen roten Ring am Helm gekennzeichnet. Gelegentlich wird die Funktion des EvD auch vom Abteilungskommandant der Abteilung Grünsfeld wahrgenommen.
Atemschutzgeräteträger
Ist die Vorderseite des Helms mit einem „A“ gekennzeichnet, hat diese Einsatzkraft eine Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger abgeschlossen und ist tauglich, ein Atemschutzgerät im Einsatz zu führen.
Vorausetzungen um aktiver Atemschutzgeräteträger zu sein, sind neben dem abgeschlossenen Lehrgang, eine jährliche Belastungsübung in einer Übungsanlage, mindestens ein Einsatz oder Übung unter Atemschutz und eine jährliche theoretische Unterweisung. Darüber hinaus ist alle drei Jahre eine medizinische Untersuchung bei einem Betriebsmediziner zu absolvieren.